Freie Wählergemeinschaft
Miteinander in Sprockhövel

Über uns

Programm der
freien Wählergemeinschaft
Miteinander in Sprockhövel
M i S

 

Sprockhövel entscheidet selbst, offen und transparent

Als MiS stehen wir für unsere Heimatstadt, auf diese konzentrieren wir uns auch, mit den Bürgern vor Ort für den Ort. Nur im ständigen Dialog mit den Bürgern und Bürgerinnen kann eine verantwortungsvolle, zukunftsfähige Politik entstehen. Die Freie Wählergemeinschaft MiS fordert daher eine ständige und breite Bürgerbeteiligung in allen wichtigen Fragen der Gemeinde und regt an ein Bürgerbeteiligungssystem auf Basis der freien Software Consulprojekt (www.consulproject.org) einzurichten, das allen Bürgern Sprockhövels die Möglichkeit gibt ständig an den politischen Auseinandersetzungen aktiv mitzuarbeiten.

Entscheidungsfindung muss transparent sein, diese Grundhaltung soll für alle Gremien auch eingefordert werden. Rat, Ausschüsse, Beiräte, Aufsichtsräte, etc. entscheiden meist gewollt unbeachtet oder sogar unter Ausschluss der Öffentlichkeit, auch wenn dies nicht immer zwingend erforderlich ist. Wir fordern daher die „Öffentlichkeit“ von Sitzungen herzustellen und nur in absoluten Ausnahmen einzuschränken. Wir fordern darüber hinaus die Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen per Internet-Stream.

Sprockhöveler Haushalt ist Bürgerhaushalt!

Es geht um unser Geld. Wir als Bürger zahlen Steuern und Gebühren. Wir müssen auch darüber mitbestimmen dürfen, wofür es ausgegeben wird und wo gespart werden muss. Um dies zukünftig zu gewährleisten soll ein Bürgerhaushalt eingerichtet werden. „Wahlgeschenke“ und Ausgaben zur Bedienung nicht-örtlicher Parteiinteressen sollen so vermieden werden.

Investitionen in die Zukunft Sprockhövels müssen sein, der Erhalt von Gebäuden, Straßen muss dauerhaft gewährleistet werden. Sprockhövel leidet unter einer erdrückenden Schuldenlast von 70 Mio. EUR (2.800 EUR/Bürger), Zinssteigerungen, Gewerbesteuerschwankungen, unerwartete Ausgaben bedrohen den Haushalt permanent und könne nur durch Steuererhöhungen (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer) aufgefangen werden. Zwingend erforderlich ist daher eine solide Haushaltsführung. Schulden müssen zurückgezahlt werden, die Bedrohung durch steigende Zinsen muss gemindert werden.

MiS fordert daher:  Information & Beteiligung

Die Einwohner werden durch Öffentlichkeitsarbeit über den Haushalt ständig informiert. Bürgerinnen und Bürger können ihre eigenen Ideen einbringen, indem sie ihre Vorschläge an Politik und Verwaltung richten, oder über ein konkretes Budget entscheiden. Wir brauchen die öffentliche Diskussion, über die Internet-Plattform oder bei Versammlungen.

Rechenschaft

Die Verfahrensorganisatoren geben Auskunft über die Ergebnisse der Beteiligungsphase. Es wird kommuniziert und begründet, welche Ideen der Bürger umgesetzt oder nicht umgesetzt wurden.

Naturraum ist Lebensraum

Sprockhövel ist für viele eine Stadt im Grünen und soll es auch bleiben! Frische Luft, Freiraum, erholsames natürliches Grün mit gesunder Artenvielfalt sind auch in Sprockhövel ein knappes Gut. Politik vor Ort muss durch einen verantwortlichen, natürlichen und weitsichtigen Umgang mit der Natur, für uns und kommende Generationen, geprägt sein.

Wirtschaftsraum

Wirtschaftsförderung muss dem Ziel dienen, Handwerks- und Gewerbebetriebe als Steuerzahler und Arbeitgeber zu gewinnen. Die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie stellt uns vor Herausforderungen die nur gemeinsam gemeistert werden können. Als Bürgerpartei wollen wir für diesen schwierigen Prozess eine Plattform bilden, die eine undogmatische Abwägung aller wichtigen Ideen, Gedanken und Interessen Raum und die notwendige Transparenz bietet.

Die für ein attraktives Einkaufs- und Dienstleistungsangebot notwendigen Strukturen sind sensibel und dürfen nicht kurzfristigen Investoren- und Einzelinteressen geopfert werden. Kommunale Stadtplanung muss endlich zusammen mit Bürgern und Fachleuten die Ortskerne stärken um sie zu erhalten, ein Klima schaffen, in dem Kunden sich wohl fühlen und Geschäfte existieren können. Es geht nicht nur um „Erlebniseinkaufen“ vor Ort, sondern auch darum, denjenigen einen Einkauf und auch den Weg zum Arzt zu ermöglichen, die nicht mobil, vernetzt und kerngesund sind. Die Bürger als Experten für ihre Stadt sind in diesem Prozess bislang kaum gefragt worden. Auch dies muss sich ändern!

Infrastruktur

A1, A43, A46, B 51, L651, B234, L 58……Wuppertal Nord…, – Die Zahlen der Autos und LKWs, die Sprockhövel durchfahren sind beeindruckend, insgesamt sind es fast 80 Mio. Kfz jährlich, nur auf den Autobahnen. Die Belastung der Hauptstraße liegt derzeit bei ca. 12.420 Kfz/24 h. Die Mittelstraße ist mit mehr als doppelt so vielen Kfz schwerstbelastet.

Überdurchschnittliche Luftverschmutzung und Lärmimmissionen sind damit wohl anzunehmen. Gesundheitsgefährdende Lärmbelastung in Wohnungen ist nach vorsichtigen Rechnungen allein für ca. 2600 Menschen gegeben, weiterhin sind 2 Schulen durch erhöhte Lärmpegel beeinträchtigt.

Intelligente, kreative und mutige Maßnahmen zur Lenkung des Verkehrs sind dringend erforderlich um die Ortskerne zu entlasten. Geld in überflüssige Projekte wie die L 70n zu investieren, lehnen wir ab. MiS fordert stattdessen, die Straßenbaubeiträge für die Bevölkerung abzuschaffen. Sie ist ungerecht und überfordert viele Anwohner finanziell. Andere Bundesländer waren hier bereits Vorreiter. MiS unterstützt die Aktionen und Petitionen der freien Wähler NRW und des Steuerzahlerbundes.

Sprockhövel verfügt über kein Radwegenetz, das den Namen verdient. Was Nachbarstädte möglich machen wird hier seit Jahren blockiert. Die MiS fordert ein Radverkehrskonzept, das es ermöglicht auch in Sprockhövel sicher und zügig mit dem Rad zur Schule, zur Arbeit und zum Einkauf zu gelangen.

Kaputtgespart, durchrationalisiert, unattraktiv und zu teuer, so stellt sich der ÖPNV dar. Zusammen mit den Bürgern muss ein interessantes, zeitsparendes Busverkehrskonzept entwickelt werden, dass auch für sozial Schwache bezahlbar ist.

Der Ausbau von „schnellem Internet“ muss zum Wohle von Gewerbe und Privat beschleunigt werden. Der 5G Standard für Mobilfunk ist dringend in ländlichen Räumen erforderlich. MiS unterstützt diese Entwickelung.

Jung und Alt in Sprockhövel

Wir wollen gemeinsam leben, die Jungen brauchen Spielraum, Lernraum, Ausbildungs- möglichkeiten, sie wollen sich entfalten und später arbeiten und sich mit ihren Familien in Sprockhövel wohlfühlen. Es ist unsere Pflicht dafür Sorge zu tragen und auch den immer wieder „modernen“ Bedürfnissen der jungen Generation Rechnung zu tragen. Für die ältere Generation erheben wir den Anspruch, den täglichen Bedarf „pantoffelgerecht“ zu decken.

Für solche Strukturen müssen die nötigen Investitionen und Gesprächsrunden geschaffen werden. Miteinander in Sprockhövel, über alle Generationen. Auch hier soll das Consul-Projekt die Plattform bieten.

Sicherheit in Sprockhövel

Sprockhövel gilt als sicher, die Statistiken der Polizei sprechen dafür. Tatsächlich ist Sprockhövel aber trotz seiner Bezirksbeamten, eine „polizeifreie“ Zone, Einsatzkräfte der Polizei haben lange Anfahrtswege, leiden unter Personalnot und schlechter Ausstattung. Dem gegenüber steht eine brisante Zahl an Einbrüchen, begünstigt durch die „gute Verkehrs-anbindung“, eine hohe Drogen-kriminalität, Sachbeschädigungen, Farbschmierereien, etc.. Die MiS fordert daher eine Verbesserung der Sicherheitslage, mit höherer Polizeipräsenz.

Miteinander in Sprockhövel (MiS) – So geht Veränderung durch Bürger!

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

Politische Ziele

Die MiS versteht sich als Zusammenschluss mündiger Sprockhöveler, die jenseits von ideologischen Schranken die Probleme Sprockhövels im Dialog mit der Bürgerschaft lösen wollen. Transparenz und Offenheit, eine Einbeziehung der Bürgerschaft vor der Entscheidungsfindung, statt Information nach der Entscheidung hinter verschlossenen Tür, ist unser vordringlichstes Ziel. Hierbei ist uns der sorgsame Umgang mit den von den Einwohnern der Stadt zur Verfügung gestellten Steuermittel oberstes Gebot. „Schnellschüsse“ und Projekte, die Zwecken der Selbstdarstellung einzelner oder einzelner Gruppen dienen, lehnen wir ab.

Wir meinen, dass die Interessen der Sprockhöveler Bürgerschaft bislang nicht in ausreichendem Maße durch die im Rat vertretenen Parteien berücksichtigt werden, ja teilweise gegen sie gearbeitet wird. Pragmatismus und gesunder Menschenverstand, aber auch das breit gestreute Fachwissen unserer Mitglieder sind die Basis unseres Wirkens. Eine Verbesserung der Lebensqualität und Schönheit unserer Stadt ist unser Ziel, ebenso nachhaltig die Infrastruktur zu konsolidieren und zu verbessern. Dies alles mündet in einer positiven Außendarstellung der Stadt. Hierzu dient auch der Einsatz eines städtischen, elektronischen „social media- Systems“, das bereits entwickelt eine direkte Kommunikation zwischen Bürgerschaft und ihren Vertretern in den einzelnen Gremien und Ausschüssen der Stadt hinein ermöglicht. Wir wollen ein modernes Stadtkonzept, das den technischen Möglichkeiten des 21ten Jahrhunderts entspricht und zukunftsfähig ausgebaut werden kann und dies mit breiter Unterstützung und Teilnahme der Bevölkerung.

„Freie Wählergemeinschaft „Miteinander in Sprockhövel“ (MiS)

Sprockhövel, den 15. Juni 2020

Der Vorstand

Egbert Buchwald, 1ter Vorsitzender
Bernd Oberste-Kleinbeck, 2ter Vorsitzender

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

Satzung der
freien Wählergemeinschaft
Miteinander in Sprockhövel
M i S

Vorwort

Die Wählergemeinschaft Miteinander in Sprockhövel verfolgt ihre Ziele auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder der MIS verstehen sich als eine unabhängige Bürgervereinigung dieser Stadt, deren Mitglieder nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

Die politische Willensbildung soll sich von den Bürgern unserer Stadt zu den gewählten Bürgervertretern vollziehen und nicht umgekehrt. Das ständige Bemühen der MiS um das bestmögliche Gemeinwohl in unserer Stadt in bürgernaher Demokratie schließt die Bevorzugung einzelner Personen oder Bevölkerungsgruppen aus. Für die MiS ist Kommunalpolitik keine Parteipolitik; sie muss daher frei von Parteien- und Fraktionszwang sein. Nur der Wunsch nach Verbesserung des Gemeinwohls bindet die Mitglieder der Wählergemeinschaft.

Die Wählergemeinschaft aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sprockhövel trägt offiziell den Namen „freie Wählergemeinschaft Miteinander in Sprockhövel“ und führt die Kurzbezeichnung MiS.

Das Gebiet ist identisch mit dem Verwaltungsgebiet der Stadt Sprockhövel. Hier befindet sich auch ihr Sitz, wobei die juristische Anschrift immer die des 1.Vorsitzenden ist.

Durch den Zusammenschluss der Bürgerinnen und Burger soll erreicht werden, dass im Rat der Stadt Sprockhövel durch parteiungebundene Mandatsträger ausschließlich die Interessen der Sprockhöveler Bürgerinnen und Bürger vertreten werden.

Mitglied der MiS können alle Bürgerinnen und Bürger werden, die der vorliegenden Satzung ihre Zustimmung geben können. Für die Inanspruchnahme des passiven Wahlrechts gelten ausschließlich die Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz bei einer Kandidatur verlangt.

Die ordentliche und stimmberechtigte Mitgliedschaft beginnt, wenn ein vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllter Aufnahmeantrag unterschrieben eingereicht wurde, damit die geltende Satzung anerkannt, der Mitgliedsbeitrag entrichtet, und die Aufnahme von der Mehrheit des Vorstandes bestätigt wurde.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung. Die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Kündigung und ist jederzeit zum Ende eines Monats ohne Erstattungsanspruch bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge möglich.

Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich vorliegen.

Der Ausschluss eines Mitgliedes ist bei nachweislich satzungswidrigem Verhalten möglich. Der Ausschlussantrag muss dem 1.Vorsitzenden mit schriftlicher Begründung zugeleitet und hierauf eine außerordentliche Mitgliederversammlung schriftlich einberufen werden.

Das betroffene Mitglied hat in dieser das Recht auf Anhörung. Die Mitgliederversammlung muss den Ausschluss in einer geheimen Abstimmung mit Zweidrittel Mehrheit bestätigen.

Organe der Wählergemeinschaft sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand

Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren durch die Mitglieder auf der
Jahreshauptversammlung gewählt.

Der Vorstand besteht aus

Legt ein gewähltes Vorstandsmitglied sein Amt vor Ende der Wahlperiode nieder, so kann auf Antrag bei der ersten darauf folgenden Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode des Vorstandes erfolgen.

Ferner muss im Fall eines Rücktrittes eine Einzelentlastung durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Bei Niederlegung der Ämter von mehr als der Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder muss innerhalb von 4 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung schriftlich einberufen werden. Hierbei ist der Gesamtvorstand zu entlasten und ein neuer Vorstand für die verbleibende Länge der Wahlperiode zu wählen.

Ergänzend zum Vorstand wird ein Pressesprecher und dessen Stellvertreter gewählt. Ihnen obliegt die Aufgabe, in Verbindung von Wählergemeinschaft und Fraktion, der Außendarstellung gegenüber den Medien, insbesondere das Verfassen und publizieren von Pressemitteilungen.

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand. Er hat für einen reibungslosen Ablauf bei den laufenden Geschäften der MiS Sorge zu tragen.

Die rechtliche Vertretung erfolgt durch den 1.Vorsitzenden oder durch den 2.Vorsitzenden.

Durch den Vorstand ist weiterhin

Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand um bis zu 4 im Vorstand stimmberechtigte
Beisitzer erweitern. Der erweiterte Vorstand

Es wird unterschieden in

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung soll einmal innerhalb eines Geschäftsjahres stattfinden. Als
Geschäftsjahr zählt das Kalenderjahr vom 1.Januar bis 31.Dezember.

In der Jahreshauptversammlung geben

damit durch die Versammlung eine Entlastung des Vorstandes erfolgen kann.

Ansonsten richtet sich der Versammlungsablauf nach der vorgelegten Tagesordnung.

Ordentliche Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird in der Regel dann einberufen, wenn der
Vorstand dies für erforderlich hält und begründeter Bedarf vorliegt. Einladung,
Tagesordnung und Fristen entsprechen den gleichen Vorgaben wie bei der
Jahreshauptversammlung.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Sie kann aufgrund außerordentlicher Ereignisse stattfinden, wenn nach Auffassung des
Vorstandes eine unmittelbare Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erforderlich
wird.

Verlangen 10% der Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, so ist diese durch den Vorsitzenden einzuberufen. Das Verlangen ist schriftlich mit den erforderlichen Unterschriften dem Vorsitzenden zuzuleiten. Die geforderte Versammlung muss dann spätestens nach einem Ablauf von 4 Wochen (ab Eingang des Ersuchens) stattgefunden haben. Sollte der 1.Vorsitzende dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so hat der Vertreter die Versammlung spätestens eine Woche nach Ablauf der Frist einzuberufen.

Alle Wahlen können nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Sie müssen nach
demokratischen Prinzipien durchgeführt werden. Jede personenbezogene Wahl hat auf
Antrag in geheimer Abstimmung zu erfolgen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der MiS für die Kommunalwahlen (Stadtrat und
Bürgermeister) werden durch die Mitgliederversammlung durch eine Wahl bestimmt.

Die Mitglieder der Versammlung haben ein Vorschlagsrecht.

Die Kasse der MiS führt der Schatzmeister oder die Schatzmeisterin.
Die Grundsätze der einfachen Buchführung sind hierbei zu beachten,
Über Art und Umfang der Ausgaben beschließt der geschäftsführende Vorstand.

Zu entrichtende Jahresbeiträge können durch die Mitgliederversammlung festgelegt und in
einer gesonderten Beitragsordnung geregelt werden. Bevorzugt wird, dass die MiS sich durch Spenden ihrer Mitglieder finanziert. Der persönliche Einsatz hat Vorrang.

Die Mitglieder wählen auf der Jahreshauptversammlung jeweils 2 dem Gesamtvorstand
nicht angehörende Kassenprüfer. Die Kasse der MiS ist durch beide Kassenprüfer einmal
jährlich zu prüfen. In besonderen Fällen kann der Vorstand zu zusätzlichen Prüfungen
auffordern. Die jährliche Prüfung sollte frühestens 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung erfolgen. Die Kassenrevision über Ausgaben und Einnahmen ist durch die Kassenprüfer entsprechend im Kassenbuch schriftlich zu vermerken. Die Personen, die die Kassenprüfung durchführten, müssen dann in der Jahreshauptversammlung einen Prüfbericht abgeben, damit dem Vorstand Entlastung erteilt werden kann.

Die Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 20% der Mitglieder
anwesend sind. So kann verhindert werden, dass der Gesamtvorstand bei Abstimmungen
alleine erforderlich werdenden Mehrheitsbeschlüsse fassen kann. Sollte die Beschlussfähigkeit nicht gegeben sein, so muss innerhalb von 4 Wochen eine erneute Mitgliederversammlung einberufen werden. Zur Beschlussfassung genügt dann die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur die Personen, die am Tage der Abstimmung oder Wahl in der Mitgliederliste der MiS verzeichnet sind.

Satzungsänderungen können in jeder Mitgliederversammlung erfolgen. Jedoch nur dann,
wenn 2/3 der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer der Satzungsänderung ihre
Zustimmung erteilen und dem 1.Vorsitzenden rechtzeitig vor der Versammlung ein
derartiger Antrag schriftlich eingereicht wurde. (siehe auch §7). Stimmberechtigt ist
jedes ordentliche Mitglied.

Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung vom 02.06.2020 am 15.Juni 2020 in Kraft und ersetzt die Satzung vom 14. September 2016

Sprockhövel, den 15. Juni 2020

Egbert Buchwald, 1ter Vorsitzender             Bernd Oberste-Kleinbeck, 2ter Vorsitzender

 

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

© MiS – Vorstand EB – 17.07.2020