Keine Neueinstellungen im Lebensmittelbereich in Sprockhövel?
Ein Mitbürger aus Niedersprockhövel beantragt bei der Stadt eine Gaststättenerlaubnis. Hierfür ist unter anderem ein „Nachweis über Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt“ notwendig.
„Diese Belehrung durch das Gesundheitsamt wird derzeit gar nicht angeboten“, berichtet er. „Nach Auskunft des Gesundheitsamtes ist auch nicht absehbar, wann und ob diese Belehrung in diesem Jahr überhaupt noch angeboten wird.“
Die freie Wählergemeinschaft MiS fordert die Wirtschaftsförderung der Stadt auf, hier unverzüglich tätig zu werden.
„Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass hier wirtschaftliche Aktivität zur Ausweitung bzw. Sicherung der Geschäftstätigkeit durch Passivität der Behörden in diesen Zeiten der Rezession behindert wird“ sagt der Fraktionsvorsitzende der freien Wählergemeinschaft MiS Martin Debold. „Zumindest muss eine Übereinkunft mit den Nachbarstädten getroffen werde, die eine zeitnahe Belehrung für Sprockhöveler ermöglicht. Durch den monatelangen Bau der L70n wurde der Einzelhandel in Niedersprockhövel ohnehin stark in Umsatz und Ertrag, teilweise existenzbedrohend, eingeschränkt. Dies nun betrifft alle Berufe im Lebensmittel-bereich, aber auch die Auszubildenden in Sprockhövel und auch im Kreis, die nach den Sommerferien z.B. in Gastronomie oder Lebensmittelhandel ihre Lehre beginnen wollen. Es ist offensichtlich in der städtischen Verwaltung nicht bemerkt worden“ ergänzt Debold. „Die
Verantwortlichen in Stadt und Kreis, der 1. Beigeordnete Hoven und Landrat Schade, sollten hier schnellstens Abhilfe schaffen. Ein Ausweichen nach Bochum ist derzeit für Betroffene auch nicht möglich, da Bochum nur Bochumer zur Belehrung zulässt.“
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